Vorsorge
Drei-Säulen-System Schweiz
Die Vorsorgeplanung in der Schweiz baut auf dem Drei-Säulen-System. Dieses hat zum Ziel, im Alter, bei Invalidität und Tod, für sich oder die Hinterbliebenen den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Sowohl die 1. wie auch die 2. Säule sind obligatorisch.
Die demografische Entwicklung stellt ein grösseres Problem dar, es werden immer weniger Menschen für die Finanzierung der AHV-Altersrente zur Verfügung stehen.
Deshalb gewinnt die freiwillige 3. Säule, eine individuelle private Vorsorge immer mehr an Bedeutung und grösserer Beliebtheit. Lassen Sie sich jetzt von unabhängige Experten beraten, damit Sie im Ruhestand unbeschwerte Jahre geniessen können.
3. Säule auf einen Blick
- Verbessern Sie Ihre Rente mit zusätzlichem Guthaben aus der Vorsorge 3a
- Eingezahlte Beträge können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen
- Keine Vermögens,- Einkommens- und Verrechnungssteuer während der ganzen Laufzeit
- Ihr Vorsorgeguthaben können Sie sich bis zu fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen
- Gelder aus der Säule 3a können Sie für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation einer Hypothek nutzen
Steuern sparen mit Vorsorge
Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben, können Sie Ihre Einzahlungen in die Säule 3a bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und Steuern sparen.
Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben, können Sie Ihre Einzahlungen in die Säule 3a bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und Steuern sparen.
Abziehbare Beiträge 2025
- Angestellte mit Pensionskasse max. CHF 7’258
- Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, 20% des Nettoeinkommens max. CHF 36’288